Die Klägerin fordert vom Beklagten die im Chefarztvertrag vereinbarte Erstattung von Unkosten, die bei der Behandlung von Privatpatienten des Beklagten entstanden sind. Der Beklagte will mit verschiedenen Forderungen aufrechnen. Er fordert insbesondere eine zusätzliche Vergütung für Mehrarbeit, die er leisten musste, weil die Klägerin vertragswidrig keinen Oberarzt angestellt habe.
Die Klägerin ist Trägerin des Städtischen Krankenhauses in L. Ihr Pastor F. führte im Juli 1975 Verhandlungen über die Einstellung des Beklagten als Chefarzt für Anästhesie. Nach einem Vorgespräch schrieb die Klägerin dem Beklagten am 11. Juli 1975:
"Betr.: Zusätzliche Verpflichtung zu Ihrem Vertrag
Sehr geehrter Herr Dr. S.,
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