LAG Düsseldorf - Urteil vom 08.10.1997
4 Sa 1128/97
Normen:
BGB § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 13.05.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 749/97

Arbeitszeit: Wegezeiten zu einem außerhalb der Betriebsstätte gelegenen Arbeitsplatz - Vergütungsanspruch

LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.1997 - Aktenzeichen 4 Sa 1128/97

DRsp Nr. 2002/8429

Arbeitszeit: Wegezeiten zu einem außerhalb der Betriebsstätte gelegenen Arbeitsplatz - Vergütungsanspruch

1. Wegezeiten des Arbeitnehmer von der Arbeitsstätte zu einem außerhalb der Betriebsstätte gelegenen Arbeitsplatz sind regelmäßig als Arbeitszeit zu vergüten, sofern nichts anderes vereinbart oder gesetzlich zulässig bestimmt ist. 2. Dabei spricht eine Vermutung dafür, dass ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses wesentliche Dienstleistungen und damit auch Wegezeiten nennenswerter Art zu außerhalb der Betriebsstätte gelegenen Arbeitsplätzen nur gegen Entgelt erbringt.

Normenkette:

BGB § 611 ;

Tatbestand

Von einer Darstellung des Tatbestandes wird nach der Regelung in § 543 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe

Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet und führt zur Abänderung des erstinstanzlichen Urteils.

Dem Kläger steht der geltend gemachte Anspruch in voller Höhe zu, da die Beklagte verpflichtet ist, ihm die geleisteten Fahrzeiten als Arbeitszeit zunächst in Freizeit und, weil dies unstreitig nicht mehr möglich ist, in Geld zu vergüten.

Dies ergibt sich aufgrund folgender Erwägungen:

I.