BAG - Urteil vom 21.03.2012
6 AZR 560/10
Normen:
Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Land Sachsen-Anhalt (ArbZVO-Lehr i.d.F. vom 30. Oktober 2007, GVBl. LSA S. 354) § 3; Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Land Sachsen-Anhalt (ArbZVO-Lehr i.d.F. vom 30. Oktober 2007, GVBl. LSA S. 354) § 4; Runderlass "Flexibler Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen" (Flexi-Erlass vom 22. November 2006);
Fundstellen:
AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 189
BB 2012, 1536
EzA-SD 2012, 4
NZA-RR 2013, 112
Vorinstanzen:
LAG Sachsen-Anhalt, vom 03.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 437/09
ArbG Dessau-Roßlau, vom 02.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 165/09

Arbeitszeitkonto; Anspruch auf Einrichtung; Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto für eine Lehrkraft anlässlich der Durchführung einer Klassenfahrt

BAG, Urteil vom 21.03.2012 - Aktenzeichen 6 AZR 560/10

DRsp Nr. 2012/9644

Arbeitszeitkonto; Anspruch auf Einrichtung; Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto für eine Lehrkraft anlässlich der Durchführung einer Klassenfahrt

Orientierungssätze: 1. Weder aus § 4 Abs. 2 ArbZVO-Lehr noch aus Nr. 2.1 Flexi-Erlass ergibt sich ein Anspruch, auf Klassenfahrten erbrachte Arbeitsleistungen auf einem Arbeitszeitkonto gutschreiben zu lassen. 2. Sieht ein Arbeitsvertrag die Verpflichtung vor, zusätzlich geleistete Arbeitsstunden durch Freizeit auszugleichen, ergibt sich daraus keine Verpflichtung zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos für solche Stunden. Freizeitausgleich ist bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht durch Reduzierung der Sollarbeitszeit.

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 3. August 2010 - 2 Sa 437/09 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Land Sachsen-Anhalt (ArbZVO-Lehr i.d.F. vom 30. Oktober 2007, GVBl. LSA S. 354) § 3; Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Land Sachsen-Anhalt (ArbZVO-Lehr i.d.F. vom 30. Oktober 2007, GVBl. LSA S. 354) § 4; Runderlass "Flexibler Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen" (Flexi-Erlass vom 22. November 2006);

Tatbestand: