LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.12.2013
17 Sa 849/13
Normen:
ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 07.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 6421/12

Arbeitszeitreduzierung 10 Tage pro MonatInhalt der BerufungsbegründungVoraussetzungen für ArbeitszeitreduzierungDreistufige Prüfungsreihenfolge

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.12.2013 - Aktenzeichen 17 Sa 849/13

DRsp Nr. 2014/7430

Arbeitszeitreduzierung 10 Tage pro Monat Inhalt der Berufungsbegründung Voraussetzungen für Arbeitszeitreduzierung Dreistufige Prüfungsreihenfolge

Vermeintliche Ungerechtigkeiten im Zusammenhang mit der Urlaubsgewährung und der Urlaubsplanung sind kein betrieblicher Grund i.S.d. § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 07. Mai 2013, 19 Ca 6421/12, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten auch im Berufungsrechtszug um Arbeitszeitreduzierung bei Freistellung jeweils an den ersten zehn Tagen der Monate Januar, Mai, Juni, August und Oktober und jeweils an den letzten zehn Tagen der Monate April, Juli, September und Dezember. Wegen des unstreitigen Sachverhalts, des Vortrags der Parteien im ersten Rechtszug und der dort gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen (Bl. 168 bis 169R d.A.).