LAG Brandenburg - Urteil vom 03.03.2006
5 Sa 297/05
Normen:
BGB § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Cottbus, vom 23.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1622/04

Arbeitszeitregelung: Arbeitszeitreduzierung durch Sozial-TV Geltung Hochschullehrer

LAG Brandenburg, Urteil vom 03.03.2006 - Aktenzeichen 5 Sa 297/05

DRsp Nr. 2006/25965

Arbeitszeitregelung: Arbeitszeitreduzierung durch Sozial-TV Geltung Hochschullehrer

»1. Wird im Arbeitsvertrag eines Hochschullehrers bei der Vergütung auf die für Hochschullehrer im Beamtenverhältnis geltenden Regelungen verwiesen, erfasst die Verweisung auch die für diese geltenden Arbeitszeitregelungen. 2. Die allgemeine Bezugnahme auf den BAT-O erfasst dann jedenfalls nicht die dortigen Arbeitzeitregelungen, so dass auch der Sozial-TV über die besondere Arbeitzeit und der entsprechende Umsetzungstarifvertrag nicht Vertragsgegenstand wird.«

Normenkette:

BGB § 611 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe der monatlichen Bruttovergütung des als Hochschulprofessor beim beklagten Land an der B. Universität (XXX) in C. angestellten Klägers.

Im Arbeitsvertrag vom 07.10.1999 ist geregelt:

"§ 2

Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich, soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, nach dem BAT-O und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jeweils geltenden Fassung, nach den für Angestellte des Arbeitgebers im Gebiet nach Artikel 3 des Einigungsvertrages sowie nach den §§ 35 ff des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (BbgHG) geltenden sonstigen Regelungen. Im übrigen ist § 41 Abs. 1 BbgHG entsprechend anzuwenden.

§ 3