Der Kläger fordert Schadensersatz wegen verspäteter Zeugniserteilung.
Der Kläger legte am 10. Mai 1988 an der Universität Dortmund die Diplomvorprüfung im Studiengang Journalistik und am 11. April 1990 an der Universität Bonn die Magisterprüfung in Geschichte mit Erfolg ab. Unter dem 20. Juni 1990 schrieb er an die Beklagte:
"Betr.: Bewerbung um ein Volontariatspraktikum
Sehr geehrter Herr ...
Auf Empfehlung des Instituts für Journalistik an der Universität Dortmund bewerbe ich mich hiermit bei Ihnen um einen Platz für ein möglichst einjähriges Volontariat.
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