Die in der Buchhaltung für die Beklagte tätige Klägerin begehrt die Entfernung zweier Abmahnschreiben aus den bei der Beklagten über sie geführten Personalakten. Die Klägerin erhielt für den Monat Januar 1994 ein um DM 900,00 gekürztes Gehalt und wandte sich in dieser Angelegenheit an einen Rechtsanwalt (ihren späteren Prozeßvertreter), der die Beklagte unter anderem mit Mahnschreiben vom 22.02.94 unter Androhung eines Konkursantrags zur Zahlung aufforderte.
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