LAG Chemnitz - Urteil vom 16.09.2005
2 Sa 318/04
Normen:
BGB § 123 Abs. 1 § 124 Abs. 1 § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Leipzig, vom 12.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 7310/03

Arglistige Täuschung bei Abschluss der Arbeitsvertrages - Unterstützung von Doping im DDR-Leistungssport

LAG Chemnitz, Urteil vom 16.09.2005 - Aktenzeichen 2 Sa 318/04

DRsp Nr. 2006/2896

Arglistige Täuschung bei Abschluss der Arbeitsvertrages - Unterstützung von Doping im DDR-Leistungssport

Hat der Bewerber als Forschungsgruppenleiter der Forschungsgruppe Ringen mit dem von ihm mit unterzeichneten Maßnahmeplan die Anwendung von Dopingsubstanzen im Leistungssport unterstützt und beantwortet er eine diesbezügliche Frage des Arbeitgebers bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses falsch, obwohl er nach dem Verlauf der Anbahnung erkennen muss, dass in der Unterstützung der Anwendung von Dopingsubstanzen im Leistungssport ein entscheidender Umstand liegt, von dem seine Einstellung abhängt, und versucht er darüber hinaus auch noch, eine falsche Fährte zu legen, indem er den Eindruck erweckt, er habe lediglich Kenntnis von einer Arbeitsgruppe am ehemaligen Forschungsinstitut für Körperkultur und Sport (FKS) gehabt, die mit der "Beforschung" "sog." unterstützender Mittel betraut war, täuscht er den Arbeitgeber arglistig auf eine zulässig gestellte Frage.

Normenkette:

BGB § 123 Abs. 1 § 124 Abs. 1 § 611 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in dem Berufungsverfahren unverändert darüber, ob das sie verbindende Arbeitsverhältnis aufgrund einer Anfechtungserklärung bzw. aufgrund von Kündigungen des Beklagten sein Ende gefunden hat.

Angefochten wurde der Arbeitsvertrag mit Schreiben vom 15.09.2003, dem Kläger zugegangen am 16.09.2003.