Auf die Berufung der Beigeladenen zu 2. wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 21. September 2016 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten beider Rechtszüge als Gesamtschuldner mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen im Klageverfahren und der Beigeladenen zu 1. im Berufungsverfahren; diese tragen ihre Kosten selbst. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 47.890 Euro festgesetzt.
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