Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Verhältnis von gesetzlicher Rentenversicherung und berufsständischer Versorgung.
I. 1. Der Beschwerdeführer ist Arzt. Vom 1. Juli 1989 an war er abhängig beschäftigt und Pflichtmitglied bei der Baden-württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Wegen dieser Pflichtmitgliedschaft befreite die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 22. August 1989 auf seinen Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
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