1.
In dem Verfahren 4 Ca 1251/02 ist der Klägerin für ihre Leistungsklage unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt B. mit Wirkung vom 02.01.2003 Prozesskostenhilfe bewilligt worden, wobei die Klägerin wegen der damaligen Vermögensverhältnisse keinen Beitrag zu den Prozesskosten zu leisten brauchte.
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