Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 08.04.2015 (
Die Rechtsbeschwerde wird für die Staatskasse zugelassen.
Die Klägerin richtet sich mit ihrer sofortigen Beschwerde gegen die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung.
Der Klägerin wurde mit Beschluss des Arbeitsgerichts vom 12.03.2014 Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines Kündigungsschutzverfahrens bewilligt. Ihr wurde Frau Rechtsanwältin B. als Prozessbevollmächtigte beigeordnet. Eine Ratenzahlungsanordnung erfolgte nicht.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|