Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Ulm vom 11.09.2015 (
Die Rechtsbeschwerde wird für die Staatskasse zugelassen.
I.
Der Kläger richtet sich mit seiner sofortigen Beschwerde gegen die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung.
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