Die Parteien streiten über Forderungen des Klägers auf Karenzentschädigung und auf Zahlung einer höheren Betriebsrente.
Der 1938 geborene Kläger war seit dem 1. Februar 1963 bei der Beklagten angestellt und erhielt anlässlich seiner Beförderung zum Betriebsleiter zum 1. Juli 1970 eine Versorgungszusage auf Zahlung einer Altersrente nach Vollendung seines 65. Lebensjahres von 75 % des zuletzt bezogenen monatlichen Bruttoverdienstes abzüglich der aus der Sozialversicherung gewährten Altersrente.
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