Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) und ihres Rechtsvorgängers; im Übrigen sind die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|