Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach vom 21. September 2012 - 8 Ca 435/10 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - teilweise aufgehoben:
Die Staatskasse wird angewiesen, dass aus dem Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach vom 17.02.2012 -
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