Die Parteien streiten sich um die Wirksamkeit einer zwischen ihnen geschlossenen Aufhebungsvereinbarung und über einen vom Kläger geltend gemachten Weiterbeschäftigungsanspruch, hilfsweise um eine vom Kläger für sich in Anspruch genommene Sozialplanabfindung und um einen von der Beklagten im Wege der Hilfswiderklage geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung der dem Kläger gewährten Nettoabfindung.
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