BGH - Urteil vom 01.02.1993
II ZR 1/92
Normen:
BetrAVG § 2, § 17 ; GmbHG § 35 ;
Fundstellen:
BB 1993, 678
BGHR BetrAVG § 17 Anstellungsvertrag 1
BGHR BetrAVG § 2 Anstellungsvertrag 1
BGHR GmbHG § 35 Anstellungsvertrag 4
DB 1993, 875
LM H. 8/93 § 35 GmbHG Nr. 30
MDR 1994, 491
NJW-RR 1993, 609
WM 1993, 789
ZIP 1993, 434

Aufhebungsvertrag und Abfindungszahlung bei gleichzeitiger Anhebung der anrechnungsfähigen Dienstzeit des GmbH-Geschäftsführers

BGH, Urteil vom 01.02.1993 - Aktenzeichen II ZR 1/92

DRsp Nr. 1993/115

Aufhebungsvertrag und Abfindungszahlung bei gleichzeitiger Anhebung der anrechnungsfähigen Dienstzeit des GmbH-Geschäftsführers

»Zur Auslegung eines Vertrages, durch den das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers einer GmbH gegen Zahlung einer Abfindung aufgehoben und zugleich seine Versorgungsanwartschaft durch Anhebung der anrechnungsfähigen Dienstzeit aufgebessert wird.«

Normenkette:

BetrAVG § 2, § 17 ; GmbHG § 35 ;

Tatbestand:

Der Kläger, der seit 1953 in den Diensten der Beklagten gestanden hatte, war seit 1974 einer ihrer Geschäftsführer. Im Dezember 1984 kündigte die Beklagte das Anstellungsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dem 28. April 1990, und beurlaubte den Kläger zugleich unter Fortgewährung seiner Bezüge. Durch im März 1986 geschlossenen Aufhebungsvertrag wurde das Anstellungsverhältnis vorzeitig mit Wirkung zum 31. Dezember 1985 beendet. Nach diesem Vertrag erhielt der Kläger eine Abfindung von 420.000,-- DM, zugleich wurden Bestimmungen über die ihm zu gewährende Altersversorgung getroffen, die teilweise von der Pensionsordnung der Beklagten abweichen.