Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 03.11.2015 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung oder aber aufgrund einer außerordentlichen Kündigung beendet worden ist.
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