LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.09.2007
3 Sa 405/07
Normen:
MTW § 61 Abs. 1 Satz 1 § 61 Abs. 3 ; TzBfG § 17 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 09.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1383/06

Auflösende Bedingung bei der Beschäftigung von Waldarbeitern - Anforderungen an die Darlegung einer Verzichtserklärung - Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei verändertem Leistungsvermögen - kein Anspruch auf Schaffung eines geeigneten Arbeitsplatzes

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.09.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 405/07

DRsp Nr. 2008/4347

Auflösende Bedingung bei der Beschäftigung von Waldarbeitern - Anforderungen an die Darlegung einer Verzichtserklärung - Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei verändertem Leistungsvermögen - kein Anspruch auf Schaffung eines geeigneten Arbeitsplatzes

1. Der Streit darüber, ob eine auflösende Bedingung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist oder nicht, kann (auch) außerhalb der Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG ausgetragen werden. 2. Die Anforderungen an die von der darlegungs- und beweispflichtigen Partei darzulegende Bestimmtheit des Erklärungswortlauts einer bestimmten Äußerung sind von dem jeweils in Rede stehenden Rechtsgeschäft abhängig; an die Feststellung eines Verzichtwillens sind strenge Anforderungen zu stellen, im Zweifel ist nicht zu vermuten, dass ein Vertragspartner ohne (kompensatorische) Gegenleistung des anderen auf ein Recht verzichtet.