Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch ordentliche Kündigung der Beklagten, hilfsweise auf Auflösungsantrag der Beklagten beendet worden ist.
Der Kläger, geboren am 17. September 1960, verheiratet, unterhaltspflichtig gegenüber zwei minderjährigen Kindern, war ab dem 1. Januar 2002 als Leiter der Internen Revision bei der Beklagten zu einer durchschnittlichen Vergütung von EUR 7.303,67 pro Monat beschäftigt.
Mit Schreiben vom 16. September 2003 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31. März 2004 wegen Schlechtleistung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|