LAG Köln, vom 24.11.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 804/93
ArbG Köln, vom 19.03.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 5359/92
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
BAG, Urteil vom 10.11.1994 - Aktenzeichen 2 AZR 207/94
DRsp Nr. 1995/3153
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
»1. Zur Frage, ob die Wirksamkeit einer Kündigung von der Zustimmung eines Dritten abhängig gemacht werden kann.2. Beruft sich der Arbeitnehmer gegenüber einem Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9KSchG auf eine Unwirksamkeit der Kündigung aus anderen Gründen als der Sozialwidrigkeit, so setzt dies voraus, daß die Unwirksamkeit Folge eines Verstoßes gegen eine Schutznorm zu seinen Gunsten ist (Ergänzung zu BAG Urteil vom 29. Januar 1981 - 2 AZR 1055/78 - BAGE 35, 30 = AP Nr. 6 zu § 9KSchG 1969).«