Die Parteien streiten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie um die Rücknahme einer der Klägerin erteilten Abmahnung.
Die Beklagte ist Trägerin eines Katholischen Krankenhauses in D2xxxxxx. Sie beschäftigt dort regelmäßig mehr als fünf Arbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden. In diesem Krankenhaus ist ein Mitarbeitervertretung gebildet.
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