LAG Köln - Urteil vom 15.11.2005
9 Sa 487/05
Normen:
KSchG § 9 Abs. 1 S. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 23.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 6658/04

Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei zweifelhafter Beschäftigungsklage des Arbeitnehmers während des Kündigungsrechtsstreits

LAG Köln, Urteil vom 15.11.2005 - Aktenzeichen 9 Sa 487/05

DRsp Nr. 2006/19872

Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei zweifelhafter Beschäftigungsklage des Arbeitnehmers während des Kündigungsrechtsstreits

»Ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers kann begründet sein, wenn sich der Arbeitnehmer Arbeitsanweisungen widersetzt hat, deshalb gekündigt worden ist und während des Kündigungsrechtsstreits mit einer Beschäftigungsklage geltend macht, er dürfe aus gesundheitlichen Gründen generell nur noch mit bestimmten Tätigkeiten betraut werden, ohne dass dies sich aus den von ihm vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen ergibt.«

Normenkette:

KSchG § 9 Abs. 1 S. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis beendet ist.

Der Kläger, geboren am 20. Februar 1955, verheiratet, 2 Kinder gegenüber unterhaltsverpflichtet, ist bzw. war bei der Beklagten seit dem 17. Oktober 1990 als Gruppenführer zu einer monatlichen Vergütung in Höhe von EUR 2.566,30 brutto beschäftigt. Der Kläger ist einem Schwerbehinderten gleichgestellt, wobei der Grad der Behinderung mit 30 festgestellt worden ist. Er leidet an einem Bandscheiben-Vorfall und einer psychischen Erkrankung.