LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 11.12.2014
3 Sa 556/14
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 4; KSchG § 9 Abs. 1 S. 1; ZPO § 85 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 13.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1867/13

Auflösungsantrag des Arbeitnehmers bei strafrechtlichen Verdächtigungen der Arbeitgeberin im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens zur Rechtsverteidigung gegen eine betriebsbedingte Kündigung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.12.2014 - Aktenzeichen 3 Sa 556/14

DRsp Nr. 2015/4304

Auflösungsantrag des Arbeitnehmers bei strafrechtlichen Verdächtigungen der Arbeitgeberin im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens zur Rechtsverteidigung gegen eine betriebsbedingte Kündigung

1. Die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung im Rahmen eines Auflösungsantrags des Arbeitnehmers gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG kann auch dadurch begründet sein, dass die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer leichtfertig einer oder mehrerer Straftaten verdächtigt; insoweit können auch Umstände nach Kündigungsausspruch und insbesondere inner- oder außerprozessuale Äußerungen während des Kündigungsrechtsstreits berücksichtigt werden.