LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.06.2017
L 5 KR 1700/16 KL
Normen:
SGB IV § 35a Abs. 6a S. 2;

Aufsichtsbehördliche Zustimmung zu einem Zusatzvertrag zum VorstandsbasisdienstvertragParameter der aufsichtsbehördlichen PrüfungAngemessenheit der VorstandsvergütungTransparente Vergütungsregelungen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2017 - Aktenzeichen L 5 KR 1700/16 KL

DRsp Nr. 2017/9755

Aufsichtsbehördliche Zustimmung zu einem Zusatzvertrag zum Vorstandsbasisdienstvertrag Parameter der aufsichtsbehördlichen Prüfung Angemessenheit der Vorstandsvergütung Transparente Vergütungsregelungen

1. Parameter der aufsichtsbehördlichen Prüfung ist nach dem Wortlaut des § 35a Abs. 6a Satz 2 SGB IV der unbestimmte Rechtsbegriff der "Angemessenheit", welcher der Rechtskontrolle des Gerichts unterliegt. 2. Maßgebliches Kriterium ist für den Senat die Frage nach der Angemessenheit der Vorstandsvergütung im Einzelfall. 3. Die Prüfung der Angemessenheit - als Teil des Verhältnismäßigkeitsprinzips - umschreibt den Abwägungsprozess, innerhalb dem die Vor- und Nachteile einer behördlichen Maßnahme gegeneinander abgewogen werden, wobei eine Maßnahme dann unangemessen ist, wenn die Nachteile, die mit ihr verbunden sind, nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt. 4. Überdies setzt § 35a Abs. 6a Satz 2 SGB IV bereits denknotwendigerweise voraus, dass die Vergütungsregelungen transparent sind. 5. Denn nur transparente Vergütungsregelungen sind einer aufsichtsbehördlichen Überprüfung zugänglich.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird endgültig auf 29.256,00 EUR festgesetzt.

Normenkette: