Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.08.2010
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1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Antrag der Klägerin auf Erhöhung der monatlichen Arbeitszeit von „im monatlichen Durchschnitt 120 Stunden“ auf „160 Stunden“ mit Wirkung zum 01.05.2010 zuzustimmen.
2. Die Beklagten wird verurteilt, an die Klägerin weitere 63,69 - zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2010 zu zahlen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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