I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin für den Besuch der staatlich anerkannten Fachschule für Sozialwesen der S.M.-schwestern in K.-M. Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - zusteht.
Die Klägerin besuchte die Fachschule seit August 1983. Während der wöchentlichen Unterrichtszeit wohnte sie im Internat der Schule, an schulfreien Tagen dagegen bei ihren Eltern in K.-R. Die Fachschule nimmt im begrenzten Umfang auch externe Schüler auf.
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