BVerwG - Urteil vom 12.12.2002
5 C 38.01
Normen:
BAföG § 10 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 1185
Vorinstanzen:
VGH Kassel, vom 06.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 5 UE 245/01
VG Gießen, vom 04.10.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 E 1348/97

Ausbildungsförderung über die Altersgrenze hinaus; einschneidende Veränderung der persönlichen Verhältnisse

BVerwG, Urteil vom 12.12.2002 - Aktenzeichen 5 C 38.01

DRsp Nr. 2003/5911

Ausbildungsförderung über die Altersgrenze hinaus; einschneidende Veränderung der persönlichen Verhältnisse

»1. Der krankheitsbedingte Arbeitsplatzverlust und die infolge gesundheitlicher Einschränkungen bestehende Unmöglichkeit, in dem erlernten und in dem zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten, stellen eine einschneidende Veränderung der persönlichen Verhältnisse im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BAföG dar. 2. Die Unmöglichkeit, in dem erlernten und dem zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten, ist nicht bereits dann nachgewiesen, wenn die Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes erfolglos geblieben sind, sondern erst dann, wenn auch eigene Bemühungen nicht zum Erfolg geführt haben.«

Normenkette:

BAföG § 10 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 ;

Gründe:

I.