Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Mai 2007 und das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 3. Mai 2006 werden geändert.
Der Bescheid des Beklagten vom 28. Dezember 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19. Juli 2005 und der Bescheid vom 28. September 2005 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
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Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Ausbildungsförderung durch das beklagte Studentenwerk.
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