1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. April 2018 - 5 Sa 870/17 - aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sowie in diesem Zusammenhang über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.
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