BVerwG - Beschluss vom 05.12.2018
5 B 30.18
Normen:
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 08.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 12 A 1434/16

Ausgestaltung des Anspruchs des Personensorgeberechtigten auf Bewilligung von Vollzeitpflege

BVerwG, Beschluss vom 05.12.2018 - Aktenzeichen 5 B 30.18

DRsp Nr. 2019/1611

Ausgestaltung des Anspruchs des Personensorgeberechtigten auf Bewilligung von Vollzeitpflege

Tenor

Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. Mai 2018 wird verworfen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Normenkette:

SGB VIII § 27; SGB VIII § 33;

Gründe

Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (1.) und des Verfahrensmangels (2.) gestützte Beschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Darlegungsanforderungen genügt.