LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 03.06.2003
8 Sa 686/02
Normen:
SGB III § 178 ; EStG § 3 Nr. 2 ; EStG § 32b Abs. 1 Nr. 1 g ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Halle, vom 29.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1346/02

Ausgleich von Steuernachteilen bei arbeitsvertraglicher Zusage eines Zuschusses zum Kurzarbeitergeld

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.06.2003 - Aktenzeichen 8 Sa 686/02

DRsp Nr. 2004/3637

Ausgleich von Steuernachteilen bei arbeitsvertraglicher Zusage eines Zuschusses zum Kurzarbeitergeld

1. Mit der arbeitsvertraglichen Vereinbarung "Die Differenz zwischen dem Kurzarbeitergeld und dem Nettoentgelt wird auf 70 % aufgestockt. Auf der Lohnsteuerkarte vermerkte Steuerfreibeträge bleiben außer Betracht." haben sich die Vertragsparteien von den individuellen steuerlichen Gegebenheiten des Artbeitnehmers gelöst; eine Freistellung von Belastungen, die sich aus dem steuerlichen Progressionsvorbehalt für Kurzarbeitergeld ergeben, scheidet damit aus.2. Der Ausgleich progressionsbedingter Steuernachteile unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes wegen Verletzung von Aufklärungspflichten durch den Arbeitgeber kommt nicht in Betracht, wenn bei Abschluss des Arbeitsvertrages dem Arbeitgeber die Informationsbedürfnisse des Arbeitnehmers nicht erkennbar gewesen sind.

Normenkette:

SGB III § 178 ; EStG § 3 Nr. 2 ; EStG § 32b Abs. 1 Nr. 1 g ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte aufgrund eines im Arbeitsvertrag zugesagten Zuschusses zum Kurzarbeitergeld auf 70 % des Nettogehalts verpflichtet ist, den Kläger von Belastungen freizustellen, die sich aus dem steuerlichen Progressionsvorbehalt für Kurzarbeitergeld ergeben.