LAG Frankfurt/Main - Teilurteil vom 04.05.1986
10 Sa 946/84
Normen:
BGB §§ 249, 259 ff., 611; HBG § 61 ;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 24.02.1984 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 287/83

Auskunftsanspruch: Verletzung der Treuepflicht durch Wettbewerbstätigkeit

LAG Frankfurt/Main, Teilurteil vom 04.05.1986 - Aktenzeichen 10 Sa 946/84

DRsp Nr. 2000/10289

Auskunftsanspruch: Verletzung der Treuepflicht durch Wettbewerbstätigkeit

Für ein Auskunftsbegehren hinsichtlich einer behaupteten Wettbewerbstätigkeit während des Arbeitsverhältnisses reicht es grundsätzlich aus, dass der Arbeitgeber die Konkurrenztätigkeit seines Mitarbeiters mit hoher Wahrscheinlichkeit dartun kann oder dass der Arbeitnehmer in anderer Weise erheblichen Anlass zur Vermutung einer solchen Pflichtwidrigkeit gegeben hat (im Anschluss an BAG 24.4.1970 - 3 AZR 324/69 = AP Nr. 5 zu § 60 HGB und BAG 12.5.1972 - 3 AZR 401/71 = AP Nr. 6 zu § 60 HGB). Die gleichzeitige Darlegung eines Schadenseintritts ist hierbei nicht vorausgesetzt.

Normenkette:

BGB §§ 249, 259 ff., 611; HBG § 61 ;

Tatbestand:

Der Beklagte war seit dem Frühjahr 1972 bei der Klägerin, welche sich insbesondere mit dem Verkauf von neuen und gebrauchten Gabelstaplern befasst, die Werksvertretung der Fa. ... GmbH, ... wahrnimmt sowie einen Wartungsdienst für Gabelstapler und Förderfahrzeuge unterhält, als Service-Mitarbeiter im Außendienst beschäftigt. Für diesen Aufgabenbereich war ihm seitens der Klägerin ein VW-Bus zur Verfügung gestellt, in welchem sich regelmässig Werkzeuge und Ersatzteile der Klägerin im Werte von 40.000 DM befanden.