Der Beklagte war seit dem Frühjahr 1972 bei der Klägerin, welche sich insbesondere mit dem Verkauf von neuen und gebrauchten Gabelstaplern befasst, die Werksvertretung der Fa. ... GmbH, ... wahrnimmt sowie einen Wartungsdienst für Gabelstapler und Förderfahrzeuge unterhält, als Service-Mitarbeiter im Außendienst beschäftigt. Für diesen Aufgabenbereich war ihm seitens der Klägerin ein VW-Bus zur Verfügung gestellt, in welchem sich regelmässig Werkzeuge und Ersatzteile der Klägerin im Werte von 40.000 DM befanden.
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