LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 11.10.2018
5 Sa 493/17
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 11.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 951/17

Auskunftsansprüche einer Arbeitnehmerin wegen geschlechtsbezogener Entgeltdiskriminierung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.10.2018 - Aktenzeichen 5 Sa 493/17

DRsp Nr. 2019/2113

Auskunftsansprüche einer Arbeitnehmerin wegen geschlechtsbezogener Entgeltdiskriminierung

1. Aus der Wertung der §§ 2 Abs. 1 Nr. 2 und 8 Abs. 2 AGG sowie aus § 612 Abs. 3 BGB folgt ein Anspruch auf Zahlung der Lohndifferenz für gleiche oder gleichwertige Arbeiten. 2. Dieser Anspruch verfällt nicht gem. § 15 Abs. 4 AGG, da es sich nicht um einen Schadensersatz-, sondern einen Erfüllungsanspruch handelt.

Tenor

1.

Auf die Berufungen beider Parteien - und unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 11. Oktober 2017, Az. 11 Ca 951/17, teilweise wie folgt geändert:

2. 3.