A.
Die Beteiligten streiten um die Zahlung eines Auslagenvorschusses für die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung.
Die Arbeitgeberin ist die Abfallentsorgungsgesellschaft des M1xxxxxxxx Kreises. Sie beschäftigt in ihrem Betrieb 104 Mitarbeiter. Im Betrieb ist ein 7-köpfiger Betriebsrat, der Beteiligte zu 3), gewählt.
Seit 1994 ist die Antragstellerin, Frau S1xxxx D1xxxxxx, Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im Betrieb der Arbeitgeberin. Seit 2002 ist sie Mitglied des Beteiligten Betriebsrates.
Die Antragstellerin hat seit 1994 zahlreiche Schulungen besucht. Auf die Aufstellung im Schriftsatz der Arbeitgeberin vom 21.06.2005 (Bl. 12 ff. der Akten) wird Bezug genommen.
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