Die Klägerin begehrt Zahlung von 7.316,59 EUR mit der Begründung, das beklagte Land habe in der Zeit vom 25.08.1997 bis 22.01.2002 zu Unrecht monatlich 270,-- DM vom Gehalt einbehalten. Sie stützt die Klage insbesondere auf einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch.
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