Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 19. Juli 2016 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Vergütung für die Zeiten der Inanspruchnahme des Klägers zur Arbeitsleistung während der an werktäglichen Feiertagen angeordneten Rufbereitschaft.
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