OVG Nordrhein-Westfalen, vom 14.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 12 A 1976/02
VG Münster, vom 22.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 3678/98
Auslegung des Arbeitgeberbegriffs bei Unternehmen mit mehreren Filialbetrieben; Berechnung der Pflichtplätze für Schwerbehinderte nach dem Zusammenfassungsprinzip
BVerwG, Beschluss vom 17.04.2003 - Aktenzeichen 5 B 7.03
DRsp Nr. 2003/9028
Auslegung des Arbeitgeberbegriffs bei Unternehmen mit mehreren Filialbetrieben; Berechnung der Pflichtplätze für Schwerbehinderte nach dem Zusammenfassungsprinzip
»Bei der Berechnung der Zahl der Pflichtplätze für Schwerbehinderte sind gemäß § 5 Abs. 1SchwbG 1986 alle Arbeitsplätze im Direktionsbereich ein und desselben Arbeitgebers zusammenzufassen, unabhängig davon, ob die Arbeitsplätze über mehrere Betriebe bzw. Filialen verteilt sind oder nicht (Bestätigung von BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 5 C 42.86 - >Buchholz 436.61 § 7SchwbG Nr. 1<, und vom 6. Juli 1989 - 5 C 64.84 - >Buchholz 436.61 § 4SchwbG Nr. 1<). An der Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 1SchwbG bestehen auch bei dieser Auslegung keine ernsthaften Zweifel unter den Gesichtspunkten des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Übermaßverbots sowie des allgemeinen Gleichheitssatzes.«
Normenkette:
SchwbG § 5 Abs. 1 (F: 26.08.1986) ;
Gründe:
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