BAG - Urteil vom 14.12.2005
10 AZR 296/05
Normen:
Bundesmanteltarifvertrag für Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt (BMT-AW II); Niedersachsen-Bremen (TV Restrukturierung) § 5 ; Restrukturierungstarifvertrag zwischen dem AW O Bezirksverband Weser-Ems e.V. und der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Landesbezirk vom 1. November 1977 i.d.F. des Änderungstarifvertrages vom 18. Februar 2003) § 46 § 47 ;
Fundstellen:
NZA 2006, 744
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 11.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 1235/04
ArbG Oldenburg, vom 21.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 25/04

Auslegung des Arbeitsvertrages bei Bezugnahme auf zwei Tarifverträge - Bezugnahme auch auf Sanierungstarifvertrag bei ausdrücklicher Gleichstellung nichttarifgebundener Arbeitnehmer mit tarifgebundenen Arbeitnehmern

BAG, Urteil vom 14.12.2005 - Aktenzeichen 10 AZR 296/05

DRsp Nr. 2006/11161

Auslegung des Arbeitsvertrages bei Bezugnahme auf zwei Tarifverträge - Bezugnahme auch auf Sanierungstarifvertrag bei ausdrücklicher Gleichstellung nichttarifgebundener Arbeitnehmer mit tarifgebundenen Arbeitnehmern

Orientierungssätze:1. Eine arbeitsvertragliche Klausel, die einen ua. vom Arbeitgeber als Tarifvertragspartei abgeschlossenen Manteltarifvertrag in Bezug nimmt, erfasst jedenfalls auch dann einen vom Arbeitgeber mit derselben Gewerkschaft abgeschlossenen Sanierungstarifvertrag, wenn die Parteien die Verweisungsklausel ausdrücklich als Gleichstellung nichttarifgebundener Arbeitnehmer mit tarifgebundenen Arbeitnehmern verstanden haben und während ihres Arbeitsverhältnisses auch andere Tarifverträge als den im Arbeitsvertrag ausdrücklich genannten Manteltarifvertrag angewandt haben.2. Umfasst eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel zwei Tarifverträge, ist durch Auslegung des Arbeitsvertrages festzustellen, welcher der beiden Tarifverträge Anwendung findet. In der Regel ist dies der dem Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten stehende Tarifvertrag._

Normenkette:

Bundesmanteltarifvertrag für Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt (BMT-AW II); Niedersachsen-Bremen (TV Restrukturierung) § 5 ;