LAG Niedersachsen - Urteil vom 11.04.2005
11 Sa 1235/04
Normen:
BMT-AW II § 46 § 47 ;
Vorinstanzen:
ArbG Oldenburg, vom 21.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 25/04

Gleichstellungsabrede in Arbeitverträgen der Arbeiterwohlfahrt - Verweisung auf Restrukturierungstarifvertrag mit rückwirkender Absenkung von Zuwendungen

LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.04.2005 - Aktenzeichen 11 Sa 1235/04

DRsp Nr. 2005/9413

Gleichstellungsabrede in Arbeitverträgen der Arbeiterwohlfahrt - Verweisung auf Restrukturierungstarifvertrag mit rückwirkender Absenkung von Zuwendungen

»1. Bei der in Arbeitsverträgen der Arbeiterwohlfahrt verwendeten Verweisungsklausel auf die Bestimmungen des BMT-AW II handelt es sich um eine Gleichstellungsabrede, die sämtliche für den Arbeitgeber einzuhaltenden Tarifverträge mit entsprechendem Regelungsinhalt einbezieht, also auch einen Restrukturierungstarifvertrag, der eine deutliche Absenkung der Zuwendung gem. §§ 46, 47 BMT-AW II regelt.2. Dieser rückwirkenden Veränderung der Ansprüche aus §§ 46, 47 BMT-AW II steht der Grundsatz des Vertrauensschutzes auch nicht anteilig entgegen, weil die Zuwendung keine pro rata temporis entstehende Sonderzahlung ist, die in den jeweiligen Abrechnungsmonaten verdient wird.«

Normenkette:

BMT-AW II § 46 § 47 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe einer Zuwendung für das Jahr 2003.

Die gewerkschaftlich nicht organisierte Klägerin ist bei dem Beklagten, einem Bezirksverband der ..., seit März 1990 als Verwaltungsangestellte beschäftigt. In Ziff. 9 ihres Arbeitsvertrages vereinbarten die Parteien: