ArbG Düsseldorf, vom 16.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 219/22
Auslegung des normativen Teils des TarifvertragsRecht zur Änderung von Senioritätsregeln für beruflichen Aufstieg im TarifvertragBerücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG bei SenioritätsregelnSystemumstellung bei der Ausbildung vom First Officer zum KapitänAntrag auf Feststellung von künftig höherer Vergütung wegen beruflichen AufstiegsTeilweise Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 12 Sa 443/22 v. 23.11.2022
LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2023 - Aktenzeichen 10 Sa 422/22
DRsp Nr. 2023/7251
Auslegung des normativen Teils des TarifvertragsRecht zur Änderung von Senioritätsregeln für beruflichen Aufstieg im TarifvertragBerücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1GG bei SenioritätsregelnSystemumstellung bei der Ausbildung vom First Officer zum KapitänAntrag auf Feststellung von künftig höherer Vergütung wegen beruflichen AufstiegsTeilweise Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 12 Sa 443/22 v. 23.11.2022
Die Tarifvertragsparteien dürfen die Senioriätsregeln für den beruflichen Aufstieg vom First Officer zum Kapitän durch nachfolgenden Tarifvertrag ändern. Sie haben dabei den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1GG zu beachten und dürfen nicht gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen (wie Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. November 2022 - 12 Sa 443/22 -, juris, Revision anhängig unter dem AZ: 1 AZR 32/23).
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