LAG Düsseldorf - Urteil vom 24.02.2023
10 Sa 422/22
Normen:
GG Art. 9 Abs. 3; ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 308; ZPO § 322;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 16.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 219/22

Auslegung des normativen Teils des TarifvertragsRecht zur Änderung von Senioritätsregeln für beruflichen Aufstieg im TarifvertragBerücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG bei SenioritätsregelnSystemumstellung bei der Ausbildung vom First Officer zum KapitänAntrag auf Feststellung von künftig höherer Vergütung wegen beruflichen AufstiegsTeilweise Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 12 Sa 443/22 v. 23.11.2022

LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2023 - Aktenzeichen 10 Sa 422/22

DRsp Nr. 2023/7251

Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags Recht zur Änderung von Senioritätsregeln für beruflichen Aufstieg im Tarifvertrag Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG bei Senioritätsregeln Systemumstellung bei der Ausbildung vom First Officer zum Kapitän Antrag auf Feststellung von künftig höherer Vergütung wegen beruflichen Aufstiegs Teilweise Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 12 Sa 443/22 v. 23.11.2022

Die Tarifvertragsparteien dürfen die Senioriätsregeln für den beruflichen Aufstieg vom First Officer zum Kapitän durch nachfolgenden Tarifvertrag ändern. Sie haben dabei den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten und dürfen nicht gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen (wie Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. November 2022 - 12 Sa 443/22 -, juris, Revision anhängig unter dem AZ: 1 AZR 32/23).