LAG Düsseldorf - Urteil vom 23.11.2022
12 Sa 443/22
Normen:
GG Art. 9 Abs. 3; ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 308; ZPO § 322;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 04.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 469/22

Recht zur Änderung von Senioritätsregeln für beruflichen Aufstieg im TarifvertragSystemumstellung bei Ausbildung vom First Officer zum Kapitän A320Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 GG bei SenioritätsregelnZulässiger Antrag auf Feststellung von künftig höherer Vergütung wegen beruflichen Aufstiegs

LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2022 - Aktenzeichen 12 Sa 443/22

DRsp Nr. 2023/2802

Recht zur Änderung von Senioritätsregeln für beruflichen Aufstieg im Tarifvertrag Systemumstellung bei Ausbildung vom First Officer zum Kapitän A320 Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 GG bei Senioritätsregeln Zulässiger Antrag auf Feststellung von künftig höherer Vergütung wegen beruflichen Aufstiegs

1. Die Tarifvertragsparteien dürfen die Senioriätsregeln für den beruflichen Aufstieg vom First Officer zum Kapitän durch nachfolgenden Tarifvertrag ändern. Sie haben dabei den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten und dürfen nicht gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen.2. Diese Anforderungen sind hier erfüllt. Die Tarifvertragsparteien durften eine Umstellung auf ein System, das tatsächliche Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit mischt (Gruppe 2), vornehmen und dabei zugleich sog. "Altbeschäftigten" (Gruppe 1) Bestandsschutz in ihrer bisher allein arbeitgeberbezogen erworbenen Seniorität zubilligen.