LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 08.11.2018
5 Sa 187/18
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 16.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 474/17

Auslegung des Urteilstenors bei Verurteilung zur Gewährung einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsrente ohne den Zusatz Brutto

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.11.2018 - Aktenzeichen 5 Sa 187/18

DRsp Nr. 2019/940

Auslegung des Urteilstenors bei Verurteilung zur Gewährung einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsrente ohne den Zusatz "Brutto"

Fehlt der Zusatz "brutto" im Tenor der Verurteilung zu einer Leistung, so ändert dies an der Belastung des Entgeltanspruchs mit öffentlich-rechtlichen Pflichten nichts und führt insbesondere nicht dazu, dass der Arbeitgeber nicht berechtigt wäre, die Lohnsteuer und den den Arbeitnehmer treffenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in Abzug zu bringen und abzuführen.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 16. April 2018, Az. 2 Ca 474/17, wird als unzulässig verworfen.

2.

Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten nach einem Anerkenntnis noch darüber, ob die Beklagten dem Kläger eine betriebliche Berufsunfähigkeitsrente "brutto" oder "netto" schulden.

1. 2. 3. 4.