Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 16. April 2018, Az.
Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten nach einem Anerkenntnis noch darüber, ob die Beklagten dem Kläger eine betriebliche Berufsunfähigkeitsrente "brutto" oder "netto" schulden.
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