Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 13.12.2011, Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 1.004,90 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils EUR 124,45 seit 01.02.2011, 01.03.2011 und 01.04.2011 sowie aus weiteren jeweils EUR 126,31 seit 01.05.2011, 01.06.2011, 01.07.2011 und 01.08.2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin nach den Vorschriften des
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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