LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 08.07.2015
6 Sa 30/15
Normen:
BetrAVG § 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 11.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1388 b/14

Auslegung einer Dienstvereinbarung zur Berechnung eines Versorgungszuschusses unter Anrechnung anderweitig erhaltener Renten

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.07.2015 - Aktenzeichen 6 Sa 30/15

DRsp Nr. 2015/17727

Auslegung einer Dienstvereinbarung zur Berechnung eines Versorgungszuschusses unter Anrechnung anderweitig erhaltener Renten

1. Sind nach dem Wortlaut einer Dienstvereinbarung "Renten, die ein Versorgungsberechtigter aufgrund nicht ausschließlich eigener Leistungen von der Sozialversicherung, der Provinzial Leben - Versicherungsanstalt Schleswig-Holstein - oder von entsprechenden Anstalten oder Einrichtungen erhält, .. auf die Gesamtversorgung anzurechnen", lässt die sprachliche Verwendung des Indikativ ("erhält") als "Wirklichkeitsform" (im Sinne von "bekommen" oder "empfangen") erkennen, dass tatsächlich bezogene Versorgungsleistungen anzurechnen sind und nicht solche, die möglicherweise hätten erlangt werden können; damit sieht die Dienstvereinbarung die Anrechnung einer fiktiven Rente nicht ausdrücklich vor.