LAG Düsseldorf, vom 27.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Sa 1517/04
ArbG Düsseldorf, vom 30.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 4030/04
Auslegung einer Freistellungserklärung - Freistellung von der Arbeit
BAG, Urteil vom 06.09.2006 - Aktenzeichen 5 AZR 703/05
DRsp Nr. 2006/27369
Auslegung einer Freistellungserklärung - Freistellung von der Arbeit
»Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist unter Anrechnung bestehender Urlaubsansprüche von der Arbeit frei und bittet er den Arbeitnehmer zugleich, ihm die Höhe des während der Freistellung erzielten Verdienstes mitzuteilen, überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die zeitliche Festlegung der Urlaubszeit und gerät während der verbleibenden Zeit gem. § 293BGB in Annahmeverzug.«
Orientierungssätze:1. Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei Ausspruch einer Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Arbeitsleistung frei, ist der Inhalt dieser Erklärung durch Auslegung (§§ 133, 157BGB) zu ermitteln.
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