Auslegung einer Kündigungserklärung; Kündigungsfrist; Sonn- und Feiertage
LAG Köln, Urteil vom 26.10.2001 - Aktenzeichen 11 Sa 832/01
DRsp Nr. 2002/9045
Auslegung einer Kündigungserklärung; Kündigungsfrist; Sonn- und Feiertage
»1. Eine "fristgerechte" Kündigung" zum " 1. Januar 2001 " kann als Kündigung zum 31.12.2000 ausgelegt werden, wenn im betroffenen Arbeitsverhältnis grundsätzlich eine Kündigung zum Monatsende gilt.2. § 193BGB ist auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.«