Die Parteien streiten um die tarifgerechte Vergütung der Klägerin. Dabei geht es um die Frage, ob für die Eingruppierung der Klägerin auf der Grundlage von neugestalteten tariflichen Eingruppierungsmerkmalen Zeiten einer Bewährung in einem früheren Arbeitsverhältnis der Parteien nach der einschlägigen Übergangsregelung zu berücksichtigen sind.
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