Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23. Januar 2009 - 11 Sa 1056/08 - aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26. Mai 2008 -
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
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